Organisatorisches

Am Anfang einer Psychotherapie steht das Kennenlernen von Therapeut und Patient. Das liegt vor allen Dingen daran, dass Psychotherapie kein Verfahren ist, welches vom Therapeuten am Patienten wie ein Medikament oder eine Technik angewendet wird – sondern eine gemeinsame Arbeit.

Dazu bedarf es eines vertrauensvollen Bündnisses zwischen mir als Psychotherapeut und Ihnen als mein Klient. In den so genannten probatorischen Sitzungen schauen wir gemeinsam, ob wir uns miteinander eine fruchtbare Zusammenarbeit vorstellen können – und welches realistische Therapieziele sind.

Falls wir uns gemeinsam entscheiden, an Ihren Beschwerden und Problemen zu arbeiten, besprechen wir miteinander, welcher Zeitraum dafür erforderlich ist (im Allgemeinen, je nach Beschwerdebild und Schwere der Erkrankung zwischen 6 und 18 Monaten) und welches Therapiesetting am Sinnvollsten erscheint (Einzel- oder Gruppentherapie oder eine Kombination aus Beiden).

Anschließend stellen wir ggf. einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.

Prinzipiell bin ich zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen befugt (kassenärztliche Zulassung). Das Verfahren bei privat krankenversicherten Patienten ist davon etwas abweichend – jedoch ist auch hier prinzipiell ein Antrag bei Ihrer PKV für die Übernahme der durch die Therapie entstehenden Kosten zu stellen. Die Rechnungslegung für privat versicherte Patienten erfolgt in meiner Praxis generell durch einen externen Dienstleister (PVS Schleswig-Holstein).

Bitte denken Sie generell – unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus – daran, Ihre Versichertenkarte mitzubringen.

Ohne Versichertenkarte kann leider keine Behandlung in meiner Praxis stattfinden – oder ich muss Ihnen die entstehenden Kosten privat in Rechnung stellen.

Bitte beachten Sie vor dem Erstgespräch die Informationen über meine Praxis in der PDF-Datei.
Lesen Sie sich Alles aufmerksam und gründlich durch.